In Zusammenhang mit COVID19 wurde für Deutschland und Österreich eine Anpassung der Mehrwertsteuer beschlossen. Diese temporäre Änderung von 19% auf 16% bzw von 7% auf 5 % gilt vom 1.7. bis zum 31.12.2020.
In beiden Fällen muss der Steuersatz von der Kasse mitgeteilt werden, da nicht der Belegerstellungszeitpunkt (der aus den Belegdaten ersichtlich wäre), sondern der Zeitpunkt von Lieferung und Leistung für die Besteuerung ausschlaggebend sind - diese Informationen fehlen dem Beleg, sodass die Kasse (das Vorsystem) von sich aus den Steuersatz definieren muss.
Hier die Details zu den beiden Staaten:

Deutschland
Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes
Gemäß Bundesfinanzministerium (Stand 11. Juni 2020) > Details
Ein Update für die DSFinV-K, das diese Änderungen berücksichtigt, wurde angekündigt, aber noch nicht publiziert. Der DSFinV-K Export wird zur Verfügung gestellt, sobald das offizielle Dokument vorhanden ist.
Diese neue Regelung ist ab EFR Version 2.0.5 (bzw. 1.10.5) in den Steuerdateien /EFR/app/DE/TaxG.cfg.* berücksichtigt (voraussichtliche Publikation Ende der Woche).
Es ergeben sich folgende Änderungen in der EFR-Schnittstelle:
Variante 1: Steuerbeträge und -sätze werden vom Kassensystem im Element <TaxA> geliefert
Keine Schnittstellen-Änderung nötig, die richtigen Steuersätze 16% und 5% werden ja vom Kassensystem geliefert, und vom EFR korrekt für TSE-Signatur und DSFinV-K-Export zugeordnet.
Beispiel:
<ESR D="2020-07-01T10:30:00" … >
…
<TaxA>
<Tax TaxG="XY" Prc="16" Net="1000.00" TAmt="160.00" Amt="1160.00" />
…
Wenn fälschlicherweise vor dem 1.7.2020 (ausschlaggebend ist das Belegdatum <ESR D=…>) die Steuersätze 16% bzw. 5% verwendet werden, erfolgt eine Warnung #TAXG_ND.
Variante 2: Kein <TaxA>-Element, die Steuerklasse ist nur je Position <PosA><Pos TaxG=…> angegeben
In diesem Fall sind temporär (von inklusive 1. Juli 2020 bis 31.12.2020) folgende Steuerklassen zu verwenden:
TaxG |
Prc |
Dsc |
H |
16% |
Normal |
I |
5% |
Ermäßigt |
Beispiel:
<ESR D="2020-07-01T10:30:00" … >
<PosA>
<Pos IN="123456" Dsc="Fernseher ABC" TaxG="H" Amt="1160.00" />
…
Besonderheiten bei Anzahlungen, Warenretouren, usw.:
Bei Mehrwertsteuer ist der Zeitpunkt (-raum) der Lieferung oder Leistung für den Steuersatz relevant. Wenn steuerbare Anzahlungen, Warenretouren gebucht werden, die sich auf in anderen Perioden zu erbringende (erbrachte) Leistungen beziehen, ist der dann jeweils gültige Steuersatz anzuwenden.
Beispiel: Retoure eines am 29.6.2020 gekauften Artikels am 2.7.2020 ist mit 19% zu buchen.
Details dazu im oben verlinkten Gesetzesentwurf.

Österreich
Gastronomie und Kulturbranche: Mehrwertsteuer wird auf 5% gesenkt
Gemäß Bundesministerium für Finanzen (Stand 12. Juni 2020) > Details
Diese neue Regelung ist ab EFR Version 2.0.5 (bzw. 1.10.5) in der Steuerdateien /EFR/app/AT/TaxG.cfg berücksichtigt.
Variante 1: Steuerbeträge und -sätze werden von der Kasse im Element <TaxA> geliefert
Im Zeitraum von inklusive 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 sind begünstigte Leistungen entsprechend mit Steuersatz 5% zu buchen.
Die Zuordnung in der RKSV-Signatur (QR-Code) erfolgt lt. FINDOK Punkt 4.4.6 in Feld Betrag-Satz-Null ("Dem Satz 0% sind Bruttobeträge zuzuweisen, die … bzw. mit einem anderen % als den in Abschnitt 3.3.4. angeführten % der USt. unterliegen …").
Beispiel:
<ESR D="2020-07-01T10:30:00" … >
…
<TaxA>
<Tax TaxG="XY" Prc="5" Net="10.00" TAmt="0.50" Amt="10.50" />
…
Variante 2: Kein <TaxA>-Element, die Steuerklasse ist nur je Position <PosA><Pos TaxG=…> angegeben
Im Gültigkeitszeitraum ist die Steuerklasse "G" (Corona Abgesenkt) zu verwenden.
Beispiel:
<ESR D="2020-07-01T10:30:00" … >
<PosA>
<Pos IN="123456" Dsc="Schnitzel" TaxG="G" Amt="10.50" />