Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) sorgt dafür, dass Kassensysteme in Deutschland manipulationssicher betrieben werden. Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) Pflicht. Diese umfasst ein Sicherheitsmodul, ein Speichermedium und eine digitale Schnittstelle.
Mehr zu Fiskalisierung in DeutschlandElektronische Kassensysteme müssen mit einer zertifizierten TSE ausgestattet sein. Diese besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Transaktionen manipulationssicher erfasst werden.
Die Belegausgabepflicht
Seit der Einführung der KassenSichV ist jedes Unternehmen verpflichtet, bei jeder Transaktion einen Beleg auszustellen. Dies kann digital oder in Papierform erfolgen. Der Beleg muss alle relevanten Informationen wie die Seriennummer der TSE enthalten.
Mit efsta können Sie sicherstellen, dass Ihre Kassensysteme vollständig den Anforderungen der KassenSichV entsprechen. Unsere Lösung bietet eine nahtlose Integration der TSE in bestehende Kassensysteme und gewährleistet rechtssichere Prozesse.
Unsere Lösung erleichtert die Einhaltung der Vorschriften, minimiert den Aufwand und schützt vor möglichen Strafen.
Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) sorgt dafür, dass Kassensysteme in Deutschland manipulationssicher betrieben werden. Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) Pflicht. Diese umfasst ein Sicherheitsmodul, ein Speichermedium und eine digitale Schnittstelle.
Die KassenSichV gilt für alle Unternehmen in Deutschland, die elektronische Kassensysteme oder Registrierkassen verwenden. Dies umfasst sowohl den Einzelhandel als auch die Gastronomie & Hotellerie, Handwerk & Gewerbe, Gesundheitswesen und auch den Verkehrs- & Mobitilitätssektor wie z.B Taxameter. Ziel ist es, die Manipulationssicherheit und Transparenz von Kassendaten zu gewährleisten. Unternehmen, die offene Ladenkassen nutzen, sind von der Verordnung ausgenommen wie auch z.B. Fahrkartenautomaten oder Parkautomaten.
Die KassenSichV betrifft alle elektronischen oder computergestützten Kassensysteme und Registrierkassen, die zur Erfassung von Geschäftsvorfällen eingesetzt werden. Ausgenommen sind offene Ladenkassen sowie bestimmte Automaten, wie beispielsweise Fahrscheinautomaten oder Parkscheinautomaten. Die genauen Anforderungen und Ausnahmen sind unter anderem in der Kassensicherungsverordnung oder auch in der Abgabenordnung §146a AO geregelt – um zwei Beispiele von vielen zu nennen.
Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) stellt strenge Anforderungen an elektronische Kassensysteme in Deutschland, um Manipulationen zu verhindern und eine transparente Buchführung sicherzustellen.
Wesentliche Anforderungen sind:
Die KassenSichV trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Unternehmen waren verpflichtet, ihre Kassensysteme bis zum 30. September 2020 mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten – bi s zum 31.1.22022 gab es eine gesetzlich geregelte Übergangsfrist . Für Taxameter und Wegstrecken Zähler sind seit 1.1.2024 TSEs verpflichtend einzusetzen. Am 28. Juni 2024 wurde die Meldepflicht von Kassen mittels einer Erfassung in MeinElster publiziert.