Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) sorgt dafür, dass Kassensysteme in Deutschland manipulationssicher betrieben werden. Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) Pflicht. Diese umfasst ein Sicherheitsmodul, ein Speichermedium und eine digitale Schnittstelle.
Mehr zu Fiskalisierung in DeutschlandElektronische Kassensysteme müssen mit einer zertifizierten TSE ausgestattet sein. Diese besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Transaktionen manipulationssicher erfasst werden.
Die Belegausgabepflicht
Seit der Einführung der KassenSichV ist jedes Unternehmen verpflichtet, bei jeder Transaktion einen Beleg auszustellen. Dies kann digital oder in Papierform erfolgen. Der Beleg muss alle relevanten Informationen wie die Seriennummer der TSE enthalten.
Mit efsta können Sie sicherstellen, dass Ihre Kassensysteme vollständig den Anforderungen der KassenSichV entsprechen. Unsere Lösung bietet eine nahtlose Integration der TSE in bestehende Kassensysteme und gewährleistet rechtssichere Prozesse.
Unsere Lösung erleichtert die Einhaltung der Vorschriften, minimiert den Aufwand und schützt vor möglichen Strafen.