TSE steht für Technische Sicherheits Einrichtung. Sie ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, um Manipulationen an digitalen Aufzeichnungssystemen zu verhindern. Die TSE wurde im Rahmen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) eingeführt, die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist.
Das Hauptziel der TSE ist es, die Transparenz bei Bargeldgeschäften zu erhöhen und Steuerbetrug zu verhindern. Alle elektronischen Kassensysteme in Deutschland müssen seither mit einer zertifizierten TSE betrieben werden, um rechtskonform zu sein.
Merkmale einer manipulationssicheren Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
In der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) wird geregelt, dass elektronische Aufzeichnungsgeräte wir Registrierkassen, PMS Systeme oder ERP Systeme mit einer vom BSI (Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik) zertifizierten TSE zu betreiben sind.
Eine der wichtigsten Anforderungen an digitale Grundaufzeichnungen, insbesondere bei Kassenaufzeichnungen (GoBD und KassenSichV konform) , ist die Sicherstellung, dass Daten unveränderbar und jederzeit nachvollziehbar gespeichert werden.
Dies wird in Form einer Revisionssicheren Datenarchivierung gefordert. Um diese Anforderungen zu erfüllen, ist der Einsatz einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) unerlässlich. Diese schützt Transaktionsdaten vor Manipulationen und ermöglicht die lückenlose Erfassung und Speicherung aller relevanten Informationen. Darüber hinaus sind einheitliche digitale Schnittstellen notwendig, um sicherzustellen, dass die Finanzverwaltung jederzeit Zugang zu den prüf relevanten Daten hat. Hier sind bei Prüfungen Datenexporte von TSE Daten (TSE TAR Files) oder auch ein DSfinV-K Export (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme) zu berücksichtigen.
Signaturen mit Kryptografische Algorithmen:
RSA oder ECC (Elliptische Kurven-Kryptografie) werden verwendet, um die Transaktionen zu signieren.
Der technische Aufbau einer TSE aus besteht aus Hardware- und Software-Komponenten, die durch Kryptografie und sichere Speicherlösungen die Unveränderlichkeit von Transaktionsdaten gewährleisten. Eine TSE ist Hardware verfügbar (USB, Micro SD) oder auch Cloud basierend.
Eine TSE verhindert Manipulationen an digitalen Kassensystemen, um Steuerbetrug zu vermeiden. Sie wurde mit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) eingeführt und ist seit dem 1. Januar 2020 verpflichtend.
Die TSE signiert Transaktionen kryptografisch und versieht sie mit sicheren Zeitstempeln, um die Unveränderlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Daten zu gewährleisten. Gespeichert werden diese Daten auf sicheren Speichermedien.
efsta unterstützt sowohl Hardware-TSEs (z. B. USB, Micro SD) als auch Cloud-basierte TSE-Lösungen wie Fiskaly und Deutsche Fiskal Cloud. Außerdem sind TSE-Serverlösungen wie der Epson TSE-Server kompatibel.
Ja, gemäß KassenSichV müssen alle elektronischen Kassensysteme in Deutschland mit einer zertifizierten TSE ausgestattet sein.
Ja, efsta bietet eine technologieoffene Plattform, die die Integration aller zertifizierten TSEs ermöglicht, egal ob Hardware- oder Cloud-basiert.