TSE – Technische Sicherheitseinrichtung in Deutschland

TSE steht für Technische Sicherheits Einrichtung. Sie ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, um Manipulationen an digitalen Aufzeichnungssystemen zu verhindern. Die TSE wurde im Rahmen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) eingeführt, die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist.  

Das Hauptziel der TSE ist es, die Transparenz bei Bargeldgeschäften zu erhöhen und Steuerbetrug zu verhindern. Alle elektronischen Kassensysteme in Deutschland müssen seither mit einer zertifizierten TSE betrieben werden, um rechtskonform zu sein.

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Manipulationssichere Kassensysteme mit einer zertifizierten TSE  

Merkmale einer manipulationssicheren Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)

In der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) wird geregelt, dass elektronische Aufzeichnungsgeräte wir Registrierkassen, PMS Systeme oder ERP Systeme mit einer vom BSI (Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik) zertifizierten TSE zu betreiben sind.

Eine der wichtigsten Anforderungen an digitale Grundaufzeichnungen, insbesondere bei Kassenaufzeichnungen (GoBD und KassenSichV konform) , ist die Sicherstellung, dass Daten unveränderbar und jederzeit nachvollziehbar gespeichert werden.  

Dies wird in Form einer Revisionssicheren Datenarchivierung gefordert. Um diese Anforderungen zu erfüllen, ist der Einsatz einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) unerlässlich. Diese schützt Transaktionsdaten vor Manipulationen und ermöglicht die lückenlose Erfassung und Speicherung aller relevanten Informationen. Darüber hinaus sind einheitliche digitale Schnittstellen notwendig, um sicherzustellen, dass die Finanzverwaltung jederzeit Zugang zu den prüf relevanten Daten hat. Hier sind bei Prüfungen Datenexporte von TSE Daten (TSE TAR Files) oder auch ein DSfinV-K Export (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme) zu berücksichtigen.

Anforderungen an eine manipulationssichere TSE-Infrastruktur:

Zertifizierte TSE

Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) sorgt für eine lückenlose und fälschungssichere Erfassung aller Transaktionen durch eine Signatur aller Vorgänge. Dadurch wird eine Manipulation verhindert und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften der KassenSichV sichergestellt.

Flexible Integration

Eine TSE ist per gesetzlicher Definition mit einem elektronischen Aufzeichnungsgerät zu verbinden und zu betreiben. Die TSEs sind von unterschiedlichen Herstellern als Hardware oder Cloud basierende Lösung verfügbar und je nach System-/Kundenanforderung zu integrieren. Die efsta Middleware EFR ist technologieoffen für alle zertifizierten TSEs offen und erleichtert den rechtskonformen Einsatz nachhaltig.

Wie Sie mit efsta die TSE-Anforderungen erfüllen

efsta bietet eine vielseitige Lösung für Unternehmen, die unterschiedliche TSE-Lösungen einsetzen möchten.

Unsere Plattform unterstützt sowohl physische Hardware-TSEs als auch Cloud-basierte TSE-Dienste.

Sie können Epson, Swissbit oder Diebold-Nixdorf Hardware-TSEs (USB, micro SD) sowie Cloud-TSEs wie Fiskaly oder Deutsche Fiskal Cloud problemlos integrieren.

Zusätzlich unterstützt efsta TSE-Server-Lösungen wie den Epson TSE-Server und die Diebold-Nixdorf Connect Box, sodass Unternehmen flexibel entscheiden können, welche Lösung am besten zu ihrer IT-Infrastruktur passt. Die automatisierte Zertifikat-Hinterlegung sorgt dabei für eine einfache und effiziente Verwaltung Ihrer TSE-Systeme.
Icon für Datensicherheit, ein Vorhängeschloss

FAQ´s zur TSE

Wie ist eine TSE aufgebaut?
Was ist eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) und warum ist sie in Deutschland vorgeschrieben?
Wie funktioniert eine TSE?
Welche TSE-Optionen unterstützt efsta?
Ist eine TSE verpflichtend für alle Kassensysteme in Deutschland?
Kann ich verschiedene TSE-Hersteller mit efsta integrieren?

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