Erfahren Sie hier alles Wichtige über Verifactu – das neue System in Spanien zur Steuerkonformität. Vom Zeitplan über technische Anforderungen bis hin zu den Vorteilen bietet efsta Ihnen die passende Lösung, um reibungslos und rechtssicher die Verifactu-Vorgaben zu erfüllen.
Technische Standards für elektronische Rechnungssysteme veröffentlicht (Verordnung HAC/1177/2024).
Am 28. Oktober 2024 veröffentlichte das spanische Staatsblatt (BOE) die Verordnung HAC/1177/2024, in der verbindliche technische Standards für Rechnungssysteme in Spanien festgelegt werden. Diese neuen Vorschriften führen erweiterte Anforderungen an Rechnungssoftware ein, wobei der Schwerpunkt auf Datenintegrität, -Aufbewahrung und -Rückverfolgbarkeit liegt, um eine sichere und konforme Buchführung zu unterstützen. Darüber hinaus ermöglicht die Verwendung von QR-Codes auf Rechnungen den direkten Zugriff auf AEAT-Aufzeichnungen, wodurch die Verifizierungsprozesse optimiert werden. Lesen Sie gerne das vollständige Dokument.
Fiskalisierung SpanienVerifactu wurde von der spanischen Regierung ins Leben gerufen, um die Transparenz und Sicherheit bei der Steuerberichterstattung zu verbessern. Durch die standardisierte Übermittlung steuerrelevanter Daten sollen Steuerbetrug und Unregelmäßigkeiten effektiv bekämpft werden. Die Regelung betrifft vor allem Unternehmen, die Rechnungssoftware einsetzen, um Verkäufe und andere steuerrelevante Transaktionen abzuwickeln.
Die Verifactu-Anforderungen umfassen spezielle Protokolle zur sicheren Datenübermittlung und Compliance-Maßnahmen.
efsta bietet Ihnen eine flexible und zukunftssichere Lösung, die sich nahtlos in Ihre bestehende Infrastruktur integrieren lässt.
Unsere erfahrenen Spezialisten stellen sicher, dass Ihre Rechnungssoftware den neuen Vorschriften entspricht – und das mit minimalem Aufwand für Ihre IT-Abteilung.
Nutzen Sie die Chance, mit efsta rechtssicher und zukunftsorientiert auf Verifactu vorbereitet zu sein. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung oder eine unverbindliche Demo. Wir finden die passende Lösung für Ihre Anforderungen in Spanien.
VERI*FACTU bezieht sich auf eine bestimmte Art von elektronischem Rechnungssystem, das nach spanischem Recht anerkannt ist. Es soll sicherstellen, dass Rechnungen auf überprüfbare Weise ausgestellt werden und bestimmte technische und funktionale Spezifikationen der Steuerbehörden erfüllen. Das System zielt darauf ab, die Integrität, Rückverfolgbarkeit und Zugänglichkeit von Rechnungsprozessen zu verbessern.
Zu den wichtigsten Aspekten von VERI*FACTU gehören:
1. Technische Spezifikationen:
Das System muss bestimmte Anforderungen für die Erstellung, Übertragung und Speicherung von Rechnungen erfüllen. Dazu gehört die Fähigkeit, sich mit dem Internet zu verbinden, um mit der Steuerverwaltung zu kommunizieren, elektronische Zertifikate für die Authentifizierung zu verwalten und eine sichere Übertragung von Rechnungsdaten zu gewährleisten.
2. Einhaltung von Vorschriften:
Es wird davon ausgegangen, dass VERI*FACTU-Systeme bestimmte Designanforderungen erfüllen, die in den Vorschriften festgelegt sind. Dazu gehört die Wahrung der Integrität und Unveränderbarkeit von Rechnungsunterlagen, die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit und die Einhaltung der Grundsätze der Aufbewahrung und Zugänglichkeit.
3. Funktionalität:
Das System muss in der Lage sein, verschiedene Aktionen auszuführen, wie z. B. die Erstellung von Rechnungen in einem bestimmten Format, die Verwaltung von Rechnungsunterlagen und die sichere elektronische Übermittlung dieser Unterlagen an die Steuerbehörden.
4. Unabhängigkeit für mehrere Benutzer:
Wenn ein einzelnes System von mehreren Steuerzahlern verwendet wird, muss es so funktionieren, als wäre es für jeden Steuerzahler unabhängig, wobei eine getrennte Verwaltung der Rechnungsunterlagen und die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften für jede Einheit gewährleistet sein muss.
Das VERI*FACTU-System betrifft mehrere Interessengruppen, die am Rechnungs- und Steuerverfahren in Spanien beteiligt sind. Zu den wichtigsten betroffenen Gruppen gehören:
Steuerzahler:
Unternehmen und Einzelpersonen, die Rechnungen ausstellen, müssen die VERI*FACTU-Vorschriften einhalten. Dazu gehört auch, dass ihre Rechnungssysteme den von den Steuerbehörden festgelegten technischen Spezifikationen und funktionalen Anforderungen entsprechen.
Softwareentwickler:
Unternehmen, die Rechnungssoftware entwickeln, müssen sicherstellen, dass ihre Produkte mit den VERI*FACTU-Anforderungen kompatibel sind. Dazu gehört die Implementierung der erforderlichen Funktionen für eine sichere Übertragung, Datenintegrität und Einhaltung der Vorschriften.
Steuerverwaltung:
Die Steuerbehörden sind für die Überwachung der Einhaltung des VERI*FACTU-Systems verantwortlich. Sie verlangen, dass alle von Steuerzahlern verwendeten Rechnungssysteme den festgelegten Richtlinien entsprechen, was ihnen hilft, die Einhaltung der Steuervorschriften effektiver zu überwachen und zu überprüfen.
Buchhalter und Finanzexperten:
Fachleute, die für die Buchhaltung und Finanzberichterstattung von Unternehmen zuständig sind, müssen die VERI*FACTU-Anforderungen kennen, um sicherzustellen, dass die Rechnungsstellungspraktiken ihrer Kunden gesetzeskonform sind.
Verbraucher:
Verbraucher sind zwar nicht direkt von den technischen Aspekten von VERI*FACTU betroffen, profitieren jedoch von der erhöhten Transparenz und Sicherheit bei den Rechnungsstellungspraktiken, die dazu beitragen können, Betrug zu reduzieren und eine ordnungsgemäße Steuererhebung sicherzustellen.
Die für das VERI*FACTU-System verwendete Software muss mehrere technische Anforderungen erfüllen, um die Einhaltung der von den Steuerbehörden festgelegten Vorschriften zu gewährleisten.
Zu den wichtigsten technischen Spezifikationen gehören:
1. Internetverbindung:
Das System muss mit dem Internet verbunden werden können, um mit den von der Steuerverwaltung bereitgestellten elektronischen Diensten für die Übermittlung von Rechnungsinformationen zu kommunizieren.
2. Verwaltung elektronischer Zertifikate:
Die Software muss elektronische Zertifikate für Authentifizierungszwecke verwalten. Diese Zertifikate sind für die sichere Verbindung mit der Steuerverwaltung und für die Erstellung elektronischer Signaturen für Rechnungen und zugehörige Aufzeichnungen erforderlich.
3. Sichere Übertragung:
Das System muss in der Lage sein, Rechnungsaufzeichnungen unter Verwendung sicherer Kommunikationsprotokolle zu übertragen. Dies umfasst die Einhaltung spezifischer Formate, Strukturen und Codierungsanforderungen für die gesendeten Daten.
4. XML-Format für Rechnungen:
Die Übermittlung von Rechnungsunterlagen an die Steuerbehörden muss mithilfe von XML-Nachrichten erfolgen, die dem in den Vorschriften festgelegten Inhalt und der festgelegten Struktur entsprechen.
5. Ablaufsteuerungsmechanismus:
Die Software muss einen Ablaufsteuerungsmechanismus implementieren, der das Zeit Intervall zwischen den Einreichungen und die maximal zulässige Anzahl von Datensätzen in jeder Einreichung regelt. Dieses Zeit Intervall ist zunächst auf 60 Sekunden festgelegt.
6. Unabhängigkeit für mehrere Benutzer: Wenn die Software von mehreren Steuerzahlern verwendet wird, muss sie für jeden Steuerzahler unabhängig arbeiten, um eine getrennte Verwaltung der Rechnungsunterlagen und die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften für jede Einheit zu gewährleisten.
7. Datenintegrität und -sicherheit:
Das System muss die Integrität und Unveränderbarkeit der Rechnungsunterlagen gewährleisten und während des gesamten Rechnungsstellungsprozesses für genaue und sichere Daten sorgen.
8. Rückverfolgbarkeit:
Die Software muss Mechanismen zur Rückverfolgbarkeit von Rechnungen bereitstellen, die die Verfolgung und Überprüfung aller ausgestellten Rechnungen und damit zusammenhängenden Transaktionen ermöglichen.