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Absolute Convenience am Point of Sale

E-Invoicing, compliant mit efsta

Efsta EFR API-Lösungen für B2B und B2G

Konforme elektronische Rechnungsstellung

Das efsta E-Invoicing-Modul richtet sich an Unternehmen, die ihren Geschäftspartnern (B2B, B2G, B2C) strukturierte Dokumentendaten zur Verfügung stellen wollen, einschließlich Datentransport und Prozessüberwachung. Als generischer Ansatz ist es weder auf ein bestimmtes Format oder einen Dokumententyp (z. B. ZUGFeRD) noch auf einen spezifischen Transportmechanismus angewiesen.

Im Rahmen dieses Ansatzes erfolgt die Umsetzung durch efsta schrittweise gemäß den länderspezifischen Vorschriften, beginnend mit der Veröffentlichung von PEPPOL XRechnung Deutschalnd B2G im März 2023. Im April 2024 wurde dir Kompatibilität mit dem SDI E-Invoicing System in Italien veröffentlicht.

efsta bietet Ihnen die Lösung!

Da die E-Invoicing-Funktionalität Teil von Systemen unterschiedlicher Architektur ist, wird sie in die bestehende EFR-Middleware implementiert, die maschinell lokal (z.B. Kassensystem), vor Ort mit mehreren Clients, zentralisiert (ERP) oder als Service in der Cloud betrieben werden kann. Das EFR ist in das efsta-Ökosystem eingebettet, um eine sichere Datenverarbeitung und -Übertragung, Langzeitarchivierung und Systemverwaltung über das efsta-Cloud-Portal zu ermöglichen.

Die Nutzung der Fiskalisierungs- und E-Invoicing-Module schließt sich nicht aus. So kann auf einem Kassensystem eine nach dem Gesetz fiskalisierte Rechnung parallel genutzt werden, das gemeinsame Werkzeug zur Überwachung ist das efsta-Portal.

Länderübersicht

Deutschland

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die grundlegende Verpflichtung zur Nutzung von E-Rechnungen in Kraft. Um den Übergang für Unternehmen zu erleichtern, sind bis 2027 flexible Übergangsregelungen vorgesehen.

Ausstellung von Rechnungen:
Bis Ende 2026 Unternehmen dürfen statt E-Rechnungen weiterhin Papierrechnungen für B2B-Umsätze ausstellen. Elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, sind erlaubt, jedoch nur mit Zustimmung des Empfängers.

Bis Ende 2027 Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis zu 800.000 EUR dürfen weiterhin Papierrechnungen oder andere elektronische Formate verwenden.

Empfang von Rechnungen:
Ab 1. Januar 2025 Alle Unternehmen sind verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Die Übergangsregelungen betreffen nur die Ausstellung, nicht den Empfang von Rechnungen.

Unsere Lösung für DeutschlandFür mehr Details zu unserer Lösung in Deutschland steht Ihnen unser BDM zur Verfügung. Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Beratungstermin

Italien

In Italien ist die elektronische B2B-Rechnungsstellung über das SDI-System (Sistema di Interscambio) seit 2019 Pflicht. Dieses Verfahren stellt sicher, dass Rechnungen in einem strukturierten Datenformat ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, was eine automatische und elektronische Verarbeitung in Übereinstimmung mit den italienischen Vorschriften ermöglicht.

Unsere Lösung für ItalienFür mehr Details zu unserer Lösung in Italien steht Ihnen unser BDM zur Verfügung. Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Beratungstermin

E-Rechnung und Fiskalisierung: Mythen und Fakten

Mythos 1: E-Rechnungen sind nicht sicher genug für die Steuerprüfung
Mythos 2: E-Rechnungen sind kompliziert und teuer in der Umsetzung
Mythos 3: E-Rechnungen sind für kleine Unternehmen nicht geeignet
Mythos 4: E-Rechnungen sind nur in bestimmten Ländern relevant

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