Gemäß § 146a Abs. 4 AO müssen Kassensysteme ab dem 1.1.2025. dem zuständigen Finanzamt elektronisch gemeldet werden. Die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme in Deutschland ist Teil der Maßnahmen zur Bekämpfung von Manipulationen und Steuerhinterziehung im Kassenbereich.
Datenvervollständigen / Kontrolle
Unternehmensdaten- Kontaktdaten können vom efsta Partner oder dem steuerpflichtigen Endkunden vervollständigt werden mit Hilfe einer Export-Importmöglichkeit. Ziel dieser Datenprüfung ist es, alle gesetzlich geforderten Daten zur Erfüllung der Meldepflicht erfasst / validiert zu haben.
Partner werden informiert, wenn für das AO§146-Formular obligatorische Daten fehlen. Diese Daten müssen im efsta Portal erfasst werden, damit wir Ihre XML-Datei automatisch erstellen können.
Erstellung des Initial Elster-AO§146-XML-Exports
Automatisierte XML Erstellung für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen.
Automatische E-Mail-Benachrichtigung an alle Unternehmen (durch efsta), damit der XML-Export auf Gültigkeit überprüft werden kann.
Erste AO§146 XML-Uploads sind jetzt über MeinElster möglich
Nach einer Kontrolle/Validierung der XML-Datei durch den Steuerpflichtigen können die Dateien direkt über ihr MeinElster-Konto hochgeladen werden.
Stichtag/Frist zur Erfüllung der Meldepflicht mittels MeinElster-XML-Upload an 30.06.2025
Jedes steuerpflichtige Unternehmen muss seine aktuelle XML-Datei hochgeladen haben.
Meldepflichtige Änderungen von Standorten, Registrierkassen oder TSEs werden wöchentlich von efsta per E-Mail an alle betroffenen Unternehmen gesendet, zusammen mit einem entsprechenden Link zur neuen XML-Datei, die innerhalb von 30 Tagen in MeinELSTER hochgeladen werden muss.