DE Meldepflicht für 2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme und TSEs in Deutschland den Behörden gemeldet werden – wir informieren Sie über die neuen Pflichten und wie efsta Sie dabei unterstützt!

Wichtige Informationen zur neuen Meldepflicht für elektronische Kassensysteme

Am 28. Juni 2024 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) zur Meldepflicht von Kassen und den eingesetzten TSE´s einen Update ausgesendet:

Ab dem 1.1.2025 sind alle Steuerpflichtigen aufgefordert, ihre eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme – Kassen – als auch die eingesetzten TSE(s) an die Behörden zu übermitteln.

Die Meldung der erforderlichen Kassendaten liegt in der Verantwortung des Steuerpflichtigen. Es müssen spätestens bis zum 31. Juli 2025 alle vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 KassenSichV erfasst werden – inkl. der eingesetzten TSE(s)

Das BMF-Schreiben regelt hiermit auch die Mitteilungspflicht von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern. Auch ist damit eine Außerbetriebnahme von Systemen zu melden bzw. zu erfassen.

Wie kann erfasst werden:

  • Die elektronische Datenübermittlung ist ab dem 1. Januar 2025 über „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle möglich.
  • Alle Systeme einer Betriebsstätte müssen einheitlich in einem XML-Datenfile gemeldet werden.
  • Die elektronische Datenübermittlung wird einerseits über das Programm „Mein ELSTER“ und über die ERiC-Schnittstelle ab dem 1. Januar 2025 möglich sein. Besonders zu beachten ist, dass stets alle elektronischen Aufzeichnungssysteme einer Betriebsstätte in der einheitlichen Mitteilung zu übermitteln sind – setzen Sie z.B. in einem Hotel unterschiedliche Systeme für die Zimmerverwaltung und die Gastronomie ein, sind diese immer gemeinsam in einem Daten File (XML) unter Berücksichtigung der Betriebsstätte zu melden!

    Wie unterstützt Sie efsta hierbei:

    Die erforderlichen Daten zur Meldung an die Behörden sind bei uns im Efsta Portal bereits erfasst: Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystem (Kassen, ERP-Systeme, etc.), die Seriennummer der verbundenen TSE-Lösung (Unabhängig ob Cloud TSE oder Hardware TSE als auch TSE Server Lösungen – alle vom BSI zertifizierten TSE´s sind erfasst) – Kauf- bzw. Inbetriebnahme Datum aller Komponenten. Im Efsta Portal bieten wir ab 1.1.2025 einen entsprechenden XML-Datenexport der gesetzlich geforderten Informationen an.

    Die XML-Daten sind so formatiert, dass ein Upload über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle für den Steuerpflichtigen möglich sein wird: das ist Compliance as a Service!

    efsta ist die Lösung für Ihre Anforderungen zur neuen Meldepflicht. Dank unseres effizienten EFR und der bereits im efsta Portal erfassten Daten können Sie sicher sein, dass alle notwendigen Informationen korrekt und fristgerecht übermittelt werden. Wir bieten Ihnen einen einfachen XML-Datenexport, der die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und eine unkomplizierte Übermittlung ermöglicht. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung unter sales@efsta.eu oder über unser Kontaktformular – wir kümmern uns um alles, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Mit efsta ist die Erfüllung der neuen Meldepflicht einfach und stressfrei.

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