Digitale Umsatzerfassung in Dänemark

Neue Ära für Gastronomie und Handel ab 2024

Dänemark ist nun das 15. Land, in dem wir unsere fortschrittliche Lösung anbieten, um Ihnen eine nahtlose, grenzübergreifende Compliance-Erfahrung zu ermöglichen. Ab dem 1. Juli 2021 kann die Steuerverwaltung in Dänemark ein Unternehmen anweisen, ein digitales System zur Erfassung von Umsätzen zu verwenden. Ab dem 1. Januar 2024 müssen auch Unternehmen bestimmter Branchen ein digitales Umsatzerfassungssystem verwenden.

Branchen, die zwingend von der digitalen Umsatzerfassung betroffen sind:

Cafés Restaurants
Bars
Diskotheken
Pizzerien
Grillbars
Eisdielen
Lebensmittelhandel und 24-Stunden-Kiosk

Für genauere Informationen besuchen sie unsere Länderseite für Dänemark

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