Als ihr Compliance-as-a-Service-Partner möchten wir Sie zu einem wichtigen Thema in Österreich informieren: die Zertifizierung für den Chip ACOS-ID 2.1 wird nicht verlängert.
Das BMF wurde informiert, dass die französische Zertifizierungsstelle aufgrund einer Sicherheitslücke („EUCLeak“) die Zertifizierung für den Chip ACOS-ID 2.1 nicht verlängert, wodurch die Karten ab dem 7. Juni 2025 nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben für Registrierkassen entsprechen. Diese Karten wurden von der A-Trust GmbH vertrieben.
Die Sicherheitslücke EUCLeak bezeichnet eine kürzlich entdeckte Schwachstelle in einem kryptografischen Verfahren, das bei bestimmten Smartcards innerhalb der EU eingesetzt wird.
A-Trust GmbH ist ein führender österreichischer Vertrauensdiensteanbieter, spezialisiert auf Chipkartenlösungen, sichere digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Das Unternehmen stellt Signaturkarten sowohl für behördliche als auch für unternehmerische Anwendungen aus und gewährleistet höchste Sicherheitsstandards.
Um die gesetzlichen Vorgaben für Registrierkassen weiter zu erfüllen, ist ein Kartentausch vor dem 7. Juni 2025 erforderlich. Ab diesem Datum dürfen diese Karten nicht mehr im Rahmen der RKSV verwendet werden.
Karten des Typs CardOS 5.3 bleiben voraussichtlich bis Ende 2027 gültig.
EFR-Kompatibilität ACOS-ID 4.1:
Wir entwickeln unsere EFR-Versionen kontinuierlich weiter. Sobald uns die neue Kartengeneration ACOS-ID 4.1 zur Verfügung steht, informieren wir Sie über die Unterstützung durch unsere Middleware.
Wir bitten Sie Ihre steuerpflichtigen Endkunden entsprechend zu informieren und zu unterstützen.
Wenn Sie mehr über die RKSV erfahren möchten, schauen Sie doch gerne auf unserer Seite vorbei. Wir haben dort alle weiteren Informationen für Sie zusammengestellt.